Hiermit ermächtige ich den Verein zur Förderung der Stiftung Villa Stuck e.V. bis auf Widerruf den jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen.
Ferner ermächtige ich den Verein zusätzlich eine Spende zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen.
Die Annahme dieses Antrags muss vom Vorstand schriftlich bestätigt werden. Die Mitgliedschaft wird mit der ersten Zahlung wirksam. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens der kontoführenden Bank keine Verpflichtung zur Einlösung. Innerhalb von acht Wochen kann eine Erstattung verlangt werden.